Stefan Kuntz hat eine Wunschliste mit Tips zusammengestellt, die freie Theatergruppen an Schulen richten. Vielleicht hilft sie bei der Vorbereitung auf den Besuch. Wenn's dennoch nicht klappt keine Sorge: Freie Theatergruppen sind sehr flexibel und Meister im Improvisieren; irgendwie klappt's immer.
Bei einer großen Renovierung könnten Sie statt der Neonröhren Glühlampen und statt des Lichtschalters einen Dimmer einbauen lassen.
Welchen ästhetischen Kriterien genügt die Aufführung?
Fast jede Theatergruppe wird Ihnen mit den Informationen zum Inhalt der Aufführung auch ein technisches Beiblatt schicken. Da steht dann drauf,
ob ein einfacher Stromanschluß 220 V/15 Amp ausreicht, oder ob ein 380 V Starkstromanschluß benötigt wird,
ob eine Bühne oder Podeste gebraucht werden, oder ob auf dem Boden (mit eigenen Podesten) gespielt wird,
ob Vorhang oder Verdunkelung gebraucht werden,
welche Sitzgelegenheiten: Bänke, Stühle (machen oft Krach), Matten; ob sie sinnvollerweise ansteigend angeordnet sein sollen: erst Matten, dann Turnbänke, dann Stühle, dann Tische, oder ob in Reihen hintereinander oder auch in Hufeisen-Forrn.
Bitte lesen Sie diese technischen Informationen durch und bitten Sie rechtzeitig den Hausmeister oder vielleicht ältere Schüler oder den technischen Dienst der Stadtverwaltung (Ja!) oder wenn's gar nicht anders geht, die lieben Kollegen oder hilfreiche Eltern diese technischen Voraussetzungen vor Ankunft der Gruppe herzustellen.
Es sollte ein Parkplatz freigehalten werden (für einen Ortsunkundigen ist das Parkplatzsuchen oft sehr schwierig).
Der Zugang zur Spielfläche sollte ebenerdig sein, damit wir zum Transport eine Die Durchgänge müssen so groß und die Türen (mit Keilen) feststellbar sein, daß wir Bühnenbildteile hindurch bekommen. (Keine engen, niedrigen Gänge)
Der Raum soll sauber und geheizt sein (Lachen Sie nicht! Wie oft habe ich an einem Montagmorgen gehört: "Ja, freitags wird hier nicht geputzt!")
Es sollte einen kleinen Raum als Garderobe geben, den Schlüssel zur Toilette und zur Dusche und auch: .. Klopapier! (Jetzt lachen Sie schon wieder: Wie oft mußte ich bis an das andere Ende der SchuIe laufen, um mir im Sekretariat den Schlüssel für die abgeschlossene Lehrertoilette ("Aber gleich zurückbringen!") zu holen.)
Dann muß jemand da sein, der den Sicherungskasten aufschließen kann und der auch die bis dahin versteckten Feuerlöscher an sichtbare Stellen gehängt hat.
Dann sollte wenigstens in dem Theaterspielraum die Schulklingel ausgestellt werden. (Nicht jedes Stück dauert genau 45 Minuten.)
Hinterlassen Sie auf Anrufbeantwortern Ihre Durchwahlnummer mit den Zeiten, wann Sie erreichbar sind. In jeder Schule ist die "Große Pause" zu einer anderen Zeit.
Schicken Sie den Vertrag rechtzeitig zurück. Wenn er Ihnen "spanisch" vorkommt, dann rufen Sie bitte vorher an. (Der von der IG Medien und dem Bundesverband Freier Theater empfohlene Vertrag mit den AGB's (Bitte klicken Sie hier) (http://www.th-net.de/buft/vertrag.htm und http://www.th-net.de/buft/agb.htm) kann problemlos benutzt werden.)
Informieren Sie Kollegen rechtzeitig, geben Sie Infomaterial weiter.
Hängen Sie die geschickten Plakate auf.
Fünf Arbeitstage vor der Veranstaltung sollten die Presse-Informationen bei den regionalen Zeitungen sein. Bedenken Sie die langen Postwege einer städtischen Poststelle! Zwei Tage vorher sollten Sie einzelne Redakteure noch einmal anrufen. Versuchen Sie allmählich durchzusetzen, daß nicht immer Volontäre aus den Lokalredaktionen kommen ("Die Kinder waren begeistert."), sondern die Feuilletonisten, die auch über die Premier des Stadttheaters berichten ("Kindertheater ist unter meiner Würde!").
Video- und Tonbandaufzeichnungen und Blitzlichtphotos nur nach Absprache.
Bitte die Absprachen über das Alter und die Anzahl der zuschauenden Schüler einhalten. Die Gruppen haben sich was dabei gedacht, wenn sie sagen: "Geeignet für drittes und viertes Schuljahr, maximal für 70 Kinder."
Wenn in die Zeit der Aufführung eine Pause fällt, dann sorgen Sie bitte dafür, daß es in dem Gang vor dem Raum ruhig bleibt und nicht laufend die Tür aufgerissen wird: "Wir haben hier jetzt Musik!"
In manchen Bundesländern, so z B. im Saarland und in Hessen, muß das Stück vom Kultusministerium freigegeben werden. Besorgen Sie bitte rechtzeitig die Genehmigung. Es kann lange dauern, im Saarland z. B. 1 1/2 Jahre! Und auch die eigene Schulbürokratie braucht Zeit, also rechtzeitig planen. Laden Sie Schulräte, Schulleiter aus anderen Schulen, Kollegen aus den Regierungspräsidien und Jugendämtern ein.
Für viele Gruppen ist die "Eintrittsbasis" keine Basis. Theater für Kinder muß genauso subventioniert werden wie Theater für Erwachsene. In den meisten Großstädten wird jede verkaufte Opernkarte mit ca. 140.- DM subventioniert. Sie können bei folgenden Stellen versuchen, Zuschüsse locker zu machen, um feste Gagen von ca. 800 DM bis ca. 4000 DM (50 Kinder mal 140 DM = 7000; DM!) zahlen zu können: Schulamt (Veranlassen Sie den Schulausschuß, daß er im Etat einen festen Posten "Zuschuß Theater in Schulen" einrichtet), Kultur und Jugendamt, Kreisämter und Regierungspräsidien, auch Sparkassen, Krankenkassen, Rotary Club, Elternpflegschaft.
Wenn Sie Geld von den Schülern einsammeln und Barzahlung vereinbart haben, so übergeben Sie das viele Kleingeld gerollt auf einem Zählbrett.
Denken Sie bitte daran, daß Sie je nach Vereinbarung zu dem Honorar noch Nebenkosten zahlen müssen.
Die Tantiemen (meist in Höhe von meist 10 %) müssen an den Verlag gezahlt werden, in dem das Stück erschienen ist. Die Kulturämter haben einen Extraposten dafür. Oft sind die Tantiemen in dem Gesamthonorar enthalten. Das Theater leitet die Tantiemen dann für Sie an den Verlag weiter.
Reisekosten werden meist mit 1.00 DM pro gefahrener km berechnet.
Spesen (für Übernachtung und Verpflegung) meist mit 100 DM/Person. Manchmal wird darum gebeten, eine Übernachtungs- und Verpflegungsmöglichkeit bereitzustellen.
GEMA: Als Veranstalter müssen Sie für in der Aufführung gespielte (und geschützte) Musik eine Abgabe zahlen. Meist hat Ihre Stadtverwaltung eine Pauschalregelung getroffen. Lassen Sie sich von der Gruppe die nötigen Daten geben.
Für die meisten freien Theatergruppen müssen Sie an die Künstlersozialkasse die Künstlersozialabgabe abführen. Sie beträgt 1997 für den darstellenden Bereich 5,1 % des Gesamthonorars. Manche Behörden haben mit der KSK eine Pauschalregelung getroffen. Sie sollten die Theatergruppe nach ihrer Rechtsform fragen und um eine detaillierte Rechnung bitten, aus der sich die KSK-Abgabe ergibt.
Überarbeiteter Artikel für die Zeitschrift "Grundschule", Heft 7/8 1986
Copyright Stefan Kuntz 24. Februar 1997
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 11. Juni 1997